Kommt es im Rahmen einer Gebäudeversicherung zu einer Beschädigung durch eine der vertraglich vereinbarten Gefahren, so liegt ein Versicherungsfall vor, welcher der Versicherungsgesellschaft unmittelbar nach Eintritt unverzüglich zu melden ist.
In der Wohngebäudeversicherung liegt ein Versicherungsfall vor, wenn ein versicherter Gegenstand abhandenkommt, zerstört oder beschädigt wird.
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