Versicherte Sache

Als versicherte Sachen gelten in der Gebäudeversicherung nach § 1 VGB 2001 sämtliche im Versicherungsschein niedergeschriebenen Sachen, sodass nur für die dort erwähnten Gebäude, Häuser und das Zubehör Versicherungsschutz besteht.

Als versichertes Zubehör gelten Sachen, die sich im oder am Gebäude befinden und dem Wohnzweck oder dessen Instandhaltung dienen. Andere sich auf dem Grundstück befindlichen Zubehör- und Grundstücksbestandteile müssen explizit im Versicherungsvertrag erwähnt und vereinbart werden.

Es empfiehlt sich vor Vertragsabschluss eine detaillierte Auflistung der Gegenstände anzufertigen und diese mit dem potentiellen Versicherer durchzuarbeiten um auf der sicheren Seite zu sein.

Wir begleiten Sie auf dem Weg dorthin und stehen Ihnen mit unserem Online Tarifcheck gern zur Seite.

Wohngebäudeversicherung – Eine Pflichtversicherung bei einem Erwerb einer Immobilie.
Machen Sie den Tarifvergleich für eine Wohngebäudeversicherung.

Bitte bewerten Sie den Informationsgehalt dieser Erklärung.

sehr gut
gut
durchschnittlich
gering