Versicherte Kosten

Im Zuge einer Versicherung sind die zu zahlenden Prämienbeiträge nicht die einzigen Kosten die anfallen können.

Die Abwendung eines drohenden Schadens, bzw. die Minderung eines eingetretenen Schaden können ebenso Kosten verursachen wie die Ermittlung und Untersuchung eines Schadens, sodass sie im schlimmsten Fall mit hohen Kosten verbunden sind. Allein die Kosten für einen Schaden im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung für einen Architekten oder Gutachter nach einem Feuerschaden steigen schnell in astronomische Höhen.

Weitere versicherte Kosten sind Preissteigerungen, aber auch notwendige Aufräum- bzw. Abbruchkosten welche bei der Wiederherstellung nach einem Schaden anfallen, als auch Bewegungs- und Schutzkosten. Allgemein lässt sich sagen, dass nach § 2 VGB 2001 sämtliche Kosten, die im Zuge eines versicherten Schadensfalls anfallen und den Versicherten finanziell erheblich schaden würden, als Versicherte Kosten gelten.

Welche Kosten im Einzelnen Gegenstand Ihres Versicherungsvertrages sind, sollte persönlich mit dem Versicherer geklärt und schriftlich festgehalten werden.

Unterschätzen Sie nicht die Kosten die bei einem Schaden anfallen, sichern Sie sich ab und machen Sie noch heute den Tarifvergleich und finden Sie den Versicherungsschutz, der zu Ihnen passt.

Wohngebäudeversicherung – Eine Pflichtversicherung bei einem Erwerb einer Immobilie.
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