Wird ein versichertes Gebäude verkauft, so geht ein bestehender Versicherungsvertrag auf den Erwerber der Sache über.
Dahinter steckt die Absicht keine Versicherungslücken aufkommen zu lassen, sodass der neue Eigentümer für den Schadenfall abgesichert ist. Da aber somit quasi sowohl der Verkäufer, als auch der Käufer mit in dem Vertrag stecken, haften auch beide für die Einhaltung der vertraglichen Pflichten. Dies bedeutet auch gleichzeitig, dass der Verkäufer die Veräußerung unmittelbar nach Abschluss des Kaufvertrages seiner Versicherung melden muss.
Der neue Eigentümer hat einen Monat Zeit den übernommenen Versicherungsvertrag zu kündigen oder zu übernehmen, da ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht. Verstreicht die Monatsfrist und der Käufer kündigt die Gebäudeversicherung nicht, so gilt sie stillschweigend als übernommen, wobei auch das Versicherungsunternehmen prüft, ob es das Versicherungsverhältnis aufrechterhalten und fortführen will. Kündigt der neue Eigentümer den temporär übernommenen Versicherungsvertrag, ist es die Pflicht des Verkäufers die Prämienzahlung für den Übergangszeitraum zu entrichten.
Haben Sie kürzlich ein Gebäude erworben oder spielen mit dem Gedanken dies zu tun, dann nutzen Sie direkt unseren Online Tarifvergleich und finden Sie den Versicherungsschutz IHRER Wahl. Wir sind für Sie da.