Wenn bei Abschluss eines Versicherungsvertrages eine falsche Versicherungssumme berechnet wurde, so kann es im schlimmsten Falle passieren, dass eine sogenannte Unterversicherung vorliegt und der Schaden nicht in voller Höhe reguliert wird und die Versicherung nur einen Teil der anfallenden Kosten, welche zur Wiederherstellung des Urzustandes des beschädigten Gebäudes notwendig ist, ersetzt.
Ausschlaggebend ist bei einer Unterversicherung das Verhältnis der vereinbarten Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert des über die Wohngebäudeversicherung versicherten Gebäudes. Um der Gefahr der Unterversicherung zu vermeiden ist es dringend notwendig bei Antragsstellung alle Fragen korrekt zu beantworten und das Gebäude zum gleitenden Neuwert zu versichern. Sollten Veränderungen an dem versicherten Gebäude vorgenommen werden, so empfiehlt es sich dies stets dem Versicherer mitzuteilen, da ein Um- bzw. Anbau in der Regel eine Wertsteigerung mit sich bringt.
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