Unmittelbare Schäden

Bei einem unmittelbaren Schaden handelt es sich um einen Schaden, der durch eine Aktion verursacht wird, die über die Wohngebäudeversicherung mitversichert ist.

Wird beispielweise während eines Sturms oder starken Hagels ein Dach abgedeckt, sodass sich Dachziegel lösen und diese einen Schaden an dem versicherten Gebäude anrichten, so bezeichnet man dies als unmittelbaren Schaden.

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