Unbemannte Flugkörper

Schäden an Gebäuden, welche durch den Anprall bzw. den Absturz eines unbemannten Flugkörpers angerichtet werden, sind nicht über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

Anders verhält es sich hingegen, wenn  in Folge eines solchen Absturzes eine Explosion oder ein Brand verursacht werden, da sich diese Gefahren über eine Klausel  mitversichern lassen.

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