Überspannungsschäden

Überspannungsschäden und Kurzschlussschäden an den elektrischen Einrichtungen eines Gebäudes, welche durch einen Blitzeinschlag verursacht werden, sind nach § 5 Nr. 8 b VGB 2001 aus der Wohngebäudeversicherung ausgeschlossen.

Die Versicherungen bieten jedoch eine Klausel an, welche Schutz vor den o.g. Gefahren bietet, sodass Sie auf der sicheren Seite stehen.

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