Teppichboden

Sowohl Teppichböden, aber auch andere Bodenbeläge wie Laminat, PVC oder Parkett gehören zu den Gebäudebestandteilen, sodass im Schadensfall die Wohngebäudeversicherung greift, sofern der Bodenbelag vom Eigentümer des Gebäudes bezahlt wurde.

Hierbei spielt es keine Rolle ob der Boden fest verklebt ist oder nur lose auf dem Untergrund liegt, es wird lediglich vorausgesetzt, dass der Untergrund nicht bewohnbar ist. Ist ein PVC Boden beispielsweise auf einem Parkettboden verlegt, gilt der PVC Boden nicht als Gebäudebestandteil, sondern als Hausrat.  Ebenso werden Bodenbeläge nach § 1 Nr. 4 VGB 2001 als Hausrat angesehen, wenn sie vom Mieter in die Wohnung eingebracht wurden.

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