Sturmflut

Für gewöhnlich steht die Gebäudeversicherung für Schäden, die durch einen Sturm verursacht werden, ein, jedoch unterliegt eine Sturmflut einem konstitutiven Ausschluss, was bedeutet, dass es sich um eine rechtsaufhebende Wirkung handelt.

Somit sind Schäden durch eine Sturmflut nach § 9 Nr. 6. a VGB 88 von der Haftung ausgeschlossen, sodass der Versicherungsnehmer im Schadensfall leer ausgeht.

Wohngebäudeversicherung – Eine Pflichtversicherung bei einem Erwerb einer Immobilie.
Machen Sie den Tarifvergleich für eine Wohngebäudeversicherung.

Bitte bewerten Sie den Informationsgehalt dieser Erklärung.

sehr gut
gut
durchschnittlich
gering