Um einen Sturmschaden im Rahmen einer Gebäudeversicherung gelten zu machen muss eine wetterbedingte Luftbewegung vorliegen, die mindestens eine Windstärke von 8 (61 – 74 km/h) aufweist. Sollte die Windstärke noch höher liegen, so wird aus einem Sturm ein Orkan.
Die Versicherer fordern jedoch den Nachweis für das Vorliegen eine Sturms, sodass es einer Feststellung einer 8er Windstärke durch das zuständige Wetteramt am Schadentag für den Schadenort bedarf, ähnliche Sturmschäden in der Nachbarschaft aufgetreten sind und dem subjektiven Eindruck, dass der entstandene Schaden nach menschlichem Ermessen nur durch einen Sturm verursacht worden sein kann.
Werden all diese Nachweise erbracht, so übernimmt die Versicherung Schäden die durch direkte Sturmeinwirkung, aber auch indirekt durch beispielsweise durch den Sturm gelockerte Dachziegel verursacht werden.
Unterschätzen Sie nicht die Gefahren eines Sturms und sichern Sie sich ab, wir helfen Ihnen gerne mit unserem Tarifcheck.