Sonnenkollektoren

Die an oder auf einem Gebäude installierten Sonnenkollektoren einer Photovoltaikanlage zur Energiegewinnung gelten als Gebäudebestandteile und sind als solche über die Wohngebäudeversicherung geschützt und mitversichert.

Hierbei macht es keinen Unterschied, ob die Kollektoren sich auf dem Gebäudedach, an den Außenwänden oder anderswo auf dem Grundstück befinden, vorausgesetzt sie bilden eine Wirtschaftseinheit mit dem versicherten Gebäude.

Im Zuge immer knapper werdender Energieressourcen und durch die staatlichen Fördermittel werden Solaranlagen immer attraktiver, sodass sie mittlerweile zum alltäglichen Bild gehören. Sollten auch Sie zu jenen Leuten gehören, die die Zeichen der Zeit erkennen sollten Sie es nicht versäumen den passenden Versicherungsschutz abzuschließen.

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