Die Einrichtung einer Selbstbeteiligung ist im Rahmen der Wohngebäudeversicherung eher die Ausnahme, da diese nur Sinn macht, wenn sich die zu zahlende Versicherungsprämie deutlich vergünstigt oder der Versicherungsnehmer lediglich gegen sehr kostspielige Gefahren versichern will.
Da dies jedoch eher nicht der Fall ist, ist die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung zwischen dem Versicherer und dem Versicherten eher selten.
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