Schwamm / Schimmel

Bei Schwamm handelt es sich um eine sich aus der Zellulose des Holzes ernährenden Pilzart, welche nach mehreren Jahren des Holzzerfalls Fruchtkörper auf den Mauern aufweist. Schwammbefall gilt in mehreren Bundesländern als ein Baumangel, sodass er meldepflichtig ist, da zu dessen Bekämpfung Spezialisten eingesetzt werden müssen.

Da in der Regel Feuchtigkeit und eine unzureichende Belüftung des Gebäudes die Ursache für die Bildung von Schwamm und Schimmel sind, steht die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden ein.

Vorbeugend sollte dafür gesorgt werden, dass sich keinerlei Feuchtigkeit in den Räumen absetzen kann, sodass die Wände (insbesondere Tapeten und dessen Kleister) und Böden trocken bleiben.

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