Im Rahmen der Gebäudeversicherung kann es im Schadenfall durchaus passieren, dass der Versicherte das Gebäude für einen bestimmten Zeitraum auf Grund der Schwere der Beschädigung nicht bewohnen kann.
Für diesen Fall zahlen die Versicherer die Kosten für eine vorrübergehende auswärtige Beherbergung, jedoch können durchaus auch Schutzkosten (auch Bewegungskosten genannt) anfallen. Diese beschreiben die Kosten, die anfallen um das Gebäude vor Plünderern zu schützen, da diese ungehindert in das beschädigte Gebäude gelangen können und Bestandteile (z.B. Heizkörper, Rohre etc.) stehlen könnten. Um dies zu vermeiden kann Bewachungspersonal eingesetzt werden, dessen Kosten in der Regel über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden.
Auf jeden Fall sollte dieses Thema vor Vertragsabschluss mit dem Versicherer besprochen werden um es in den Versicherungsvertrag aufzunehmen.
Unser Tarifcheck hilft Ihnen bei Unklarheiten hinsichtlich der Versicherungen einen kühlen Kopf zu bewahren.