Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung genießt der Versicherte Schutz bei Schäden durch Rohrbruch. Zu beachten ist jedoch, dass kein Versicherungsschutz besteht solange sich das versicherte Gebäude noch in der Bauphase befindet und noch nicht bezugsfertig ist.
Deswegen sind üblicherweise Rochbruchschäden nicht über die Versicherung abgedeckt, wenn der Schaden auf einen Erdrutsch bzw. eine Erdsenkung zurückzuführen ist, es sei denn, dass Leitungswasser die Ursache für den Erdrutsch war.
Allgemein lässt sich jedoch sagen, dass Schäden durch Rohrbruch über die Gebäudeversicherung versichert sind, die o.g. Spezialfälle sollten direkt mit dem Versicherer besprochen werden um im Zweifelsfale in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden.
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