Reparaturkosten

Wird im Rahmen eines Schadensfalls nur ein reparabler Teilschaden verursacht und kein Totalschaden, so übernimmt der Versicherer im Rahmen der Gebäudeversicherung die Kosten für die notwendige Reparatur.

Liegt nach der Reparatur eine Wertminderung an dem reparierten Gebäude(bestandteil) vor, so leistet die Versicherung hierfür eine Entschädigungszahlung.

Voraussetzung für eine solche Reparatur ist stets der wirtschaftliche Aspekt, da eine Reparatur nur dann veranlasst wird, wenn die gesamten Kosten (Reparatur + Wertminderung) geringer sind als eine Neuanschaffung. Im Falle einer Neuanschaffung gehen die Restwerte in den Besitz der Versicherung über.

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