Reinigungswasser

Durch Reinigungswasser verursachte Schäden sind ebenso wie Schäden durch Planschwasser nicht Gegenstand der Wohngebäudeversicherung und sind somit nicht mitversichert.

Reinigungswasser beschreibt hierbei das Wasser, das zum Reinigen in einem Putzeimer genutzt wird und nicht die Abwässer einer Wasch- oder Spülmaschine.

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Wohngebäudeversicherung – Eine Pflichtversicherung bei einem Erwerb einer Immobilie.
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