Wenn ein Gebäude mit Hypotheken, Reallasten, einer Renten- oder Grundschuld belastet ist und es zu einem Schadensfall im Rahmen der Wohngebäudeversicherung kommt, dann zahlen die Versicherer den Entschädigungsbetrag nur dann, wenn das Geld zur Reparatur und Wiederherstellung des beschädigten Gebäudes genutzt wird.
Sinn und Zweck dieser Vereinbarung ist, dass die Interessen der Realgläubiger verfolgt werden müssen, da sie Hauptgeschädigten im Falle eines Schadens sind.
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