Planschwasser

Die Wohngebäudeversicherung steht nicht für Schäden durch Planschwasser ein, da der Wasseraustritt in der Regel nicht aus dem fest installierten Rohrsystem stattfindet, sondern aus Planschbecken oder Putzeimern.

Kommt es aber zu Schäden welche in Zusammenhang mit einer Badewanne stehen, gilt es zu unterscheiden ob dem Wasseraustritt eine undichte Stelle zugrunde liegt (Gebäudeversicherung greift) oder der Schaden auf Wasseraustritt durch planschende Kinder zurückzuführen ist (Versicherung zahlt nicht).

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Wohngebäudeversicherung – Eine Pflichtversicherung bei einem Erwerb einer Immobilie.
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