Nutzwärmeschäden

Kommt es durch einen Brandschaden zu Schäden an versicherten Gegenständen, welche bewusst zweckmäßiger Wärme ausgesetzt wurden, dann beschreibt man dies al Nutzwärmeschaden.

Verursacht werden können diese Schäden beispielsweise durch Backöfen, Mikrowellen, Heizköpern, Bügeleisen etc.

Zu beachten ist jedoch, dass nur einige Versicherer solche Schäden beitragsfrei in der Gebäudeversicherung mitversichern. Sollten Sie als Versicherungsnehmer besonders viel Wert auf den Schutz vor diesen Schäden legen, so empfiehlt es sich dies im Vorfeld anzusprechen und darauf zu achten, dass dies der Fall ist bzw. Sie ihn gegen Zahlung eines höheren Beitrags mit in die Police aufnehmen.

Wie helfen Ihnen dabei die richtigen Fragen zu beantworten um im Schadenfall nicht allein dazustehen, machen Sie noch heute den Tarifcheck.

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