Kommt es bei der Erzeugung eines Nutzfeuers oder von Nutzwärme zu Brandschäden an versicherten Gegenständen im Sinne der Wohngebäudeversicherung, so steht Diese im Schadenfall nicht für die Kosten ein.
Jedoch gibt es mitunter Versicherungsgesellschaften, die solche Schäden ohne Zusatzbeitrag mitversichern.
Wenn sich Beispielsweise eine Schornstein beim entzünden des Kaminfeuers durch die Rußablagerungen entzündet und den Dachstuhl in Brand setzt, ist zwar der Schaden am Dachstuhl versichert, aber nicht der Schornstein. Aber für den Fall, dass ein solcher Nutzwärmeschaden am Schornstein nicht mitversichert sein sollte, so lässt er sich in der Regel über eine Klausel mit in die Wohngebäudeversicherung einbinden.
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