Neuwertversicherung

Sowohl der Bemessung des Neuwertes, als auch der der Ermittlung des Versicherungswertes im Rahmen der Gebäudeversicherung liegen dieselben Grundsätze für die Bewertung zugrunde. 

Der Unterschied des Neuwerts und des Versicherungswertes für die gleitende Neuwertversicherung ist lediglich der Bewertungszeitpunkt und die Preisbasis.

Da sich die Methoden zur Ermittlung des Versicherungswertes nicht auf die Neuwertversicherung anwenden lassen, entfallen im Gegensatz zur gleitenden Neuwertversicherung auch sämtliche Regelungen zum Unterversicherungsverzicht.

Die Beobachtung und Anpassung der Entwicklung der Baupreise liegt, ebenso wie die Anpassung der Versicherungssumme, einzig und allein bei dem Versicherten. Darüber hinaus ist die gesamte Entschädigung pro Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme limitiert, sodass die Neuwertversicherung in der Wohngebäudeversicherung insgesamt eine eher untergeordnete Rolle spielt.

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