Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung bezeichnet der Neuwert die Kosten die für die Wiederherstellung bzw. für die Wiederbeschaffung und somit den Neubau eines Gebäudes im Falle einer Beschädigung anfallen.
In der Regel muss ein Totalschaden des Gebäudes vorliegen damit die Neuwertregelung der Gebäudeversicherung zum Tragen kommt.
In erster Linie hat der Versicherte einen Ersatzleistungsanspruch, welcher auf dem Zeitwert des Gebäudes basiert. Im Nachgang erstattet die Versicherung die Differenz zum Neuwert, welchen die Versicherung innerhalb einer bestimmten Frist zu leisten hat.
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