Um sich im Falle eines Schadensfalls vor finanziellen Einbußen zu schützen empfiehlt sich im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung der Abschluss einer Mietverlustversicherung.
Diese schützt den Eigentümer vor Mietausfällen in Folge eines Schadensfalls, wenn ein Gebäude privat vermietet wurde und die Mieträume nicht mehr komplett oder teilweise nutzbar sind, bzw. die Nutzung nicht mehr zumutbar ist.
Die Zahlung des Mietausfalls ist zeitlich auf 12 Monate (optional auch 24 Monate) begrenzt und gilt innerhalb dieser Zeit bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Räume wieder nutzbar sind. Da es sich um einen eigenständigen rechtlichen Vertrag handelt, lassen sich bestimmte Gefahren auch ausschließen, sodass die Beiträge gesenkt werden können.
Optional bieten die meisten Versicherer auch an im Falle von gewerblich vermieteten Gebäuden für mögliche Mietausfälle einzustehen, was jedoch mit einer Beitragserhöhung verbunden ist.
Sollten Sie Eigentümer vermieteter Gebäude sein ist es mehr als Empfehlenswert eine Mietverlustversicherung abzuschließen um mögliche finanzielle Einbußen auszuschließen, unser Tarifcheck hilft Ihnen dabei die passende Versicherung zu finden.