Nicht nur die bautechnische Art und Weise von Gegenständen und Sachen, die es im Rahmen der Wohngebäudeversicherung zu versichern gilt, spielen für die Einstufung eine Rolle, sondern auch die rechtliche Komponente der Eigentumsverhältnisse.
Installiert oder baut eine Mieter Dinge in einem Gebäude ein, welche er selber beschafft und bezahlt hat, so spricht man von Mietereinbauten, welche nicht über die Gebäudeversicherung geschützt sind. Will der Mieter sich vor möglichen finanziellen Schäden schützen, so bedarf es einer Hausratversicherung, da diese für den Schaden aufkommen würde.
Unser Tarifcheck hilft Ihnen bei der Suche nach der passenden Versicherung, egal ob Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung, wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.