Mehrkosten Preissteigerungen

In der Wohngebäudeversicherung gilt der Zeitpunkt eines Schadenseintritts ebenso als der Zeitpunkt für die Ermittlung der Schadenhöhe und somit der Berechnung der anfallenden Entschädigungszahlung.

Grundlage für diese Definition ist § 15 Nr. 2 VGB 88. Hier wird auch der Ersatz anfallender und notwendiger Mehrkosten geklärt, welche durch mögliche Preissteigerung in dem Zeitraum des Schadenseintritts und dem Zeitpunkt der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands anfallen.

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