Bei einer Markise handelt sich um eine Installation am Gebäude, deren Sinn und Zweck die Verminderung des Lichteinfalls und die Vermeidung direkter Sonneneinstrahlung auf Fenster und Glastüren. Als Solches gehört die Markise zum Gebäudezubehör und ist über die Wohngebäudeversicherung mitversichert.
Zu beachten ist, dass ein möglicher Sturmschaden nur dann vom Versicherer getragen wird, wenn dieser nicht vermeidbar war. Dies ist jedoch der Fall, wenn Tage zuvor eine Unwetterwarnung bekanntgegeben wurde. Dann gehört es zu den Pflichten des Versicherungsnehmers notwendige Maßnahmen zur Schadensprävention einzuleiten. In diesem Zusammenhang wäre dies das Einrollen und Einfahren der Markise um einem Sturm weniger Angriffsfläche zu bieten.
Machen Sie noch heute den Tarifcheck – nicht nur dann, wenn Sie eine Markise haben.