Leitungswasser

Wenn im Rahmen der Gebäudeversicherung das Risiko des Leitungswassers mitvereinbart wurde, dann übernimmt der Versicherer im Falle von Schäden an den Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung und den dazugehörenden Schläuchen die Kosten.

Wichtig ist dabei, dass es sich um einen bestimmungswidrigen Wasseraustritt handelt. Dies bedeutet, dass das Wasser an Stellen austritt, an denen dies nicht vorgesehen ist.

Des Weiteren sind auch sogenannten Bruch- und Frostschäden an den Rohren, den Armaturen oder sonstigen wasserführenden Installationen mitversichert.

Von der Haftung ausgeschlossen sind durch Plansch-, Grund- und Reinigungswasser verursachte Schäden. Die Wohngebäudeversicherung bezahlt auch nicht für Schäden die durch stehendes oder fließendes Gewässer, Hochwasser und niederschlagsbedingt eintreten.

Unterschätzen Sie nicht die Gefahren die von Leitungswasser ausgehen und machen Sie noch heute den Tarifcheck und finden Sie eine faire Versicherung zum kleinen Preis.

Wohngebäudeversicherung – Eine Pflichtversicherung bei einem Erwerb einer Immobilie.
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