Verletzt ein Versicherungsnehmer seine Pflicht der Obliegenheit vorsätzlich und hat dies Auswirkungen auf einen Schadensfall, so kann dies die Versicherungsgesellschaft laut Versicherungsvertragsgesetz im schlimmsten Fall von der Leistungspflicht befreien.
Die Verletzung von Obliegenheiten durch den VN im Versicherungsfall kann zu einer Leistungsfreiheit des Versicherers nach Maßgabe des Versicherungsvertragsgesetzes führen.
Wichtig ist, dass die Verletzung der Obliegenheitspflicht die Interessen der Versicherung wirklich beeinträchtigt und einen erschwerenden Einfluss auf die Ermittlung des Versicherungsfalles hat. Ein Beispiel für das Vorliegen eines solches Falles ist die nicht rechtzeitige Meldung zerstörter oder abhanden gekommener Sachen und Gegenstände bei der Polizei, wobei nur eben jene Gegenstände dann von der Leistung befreit werden.
Um den optimalen Schutz durch Ihre Gebäudeversicherung genießen zu können muss sich der Versicherungsnehmer stets an die im Versicherungsvertrag niedergeschriebenen Obliegenheiten halten, sonst steht man schnell finanziellen Schäden gegenüber.
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