Bei einer kombinierten Versicherung verhält es sich im Versicherungswesen so, dass es nur einen Versicherungsantrag, somit auch nur eine Police und einen Versicherungsschein gibt und somit auch nur eine zu zahlende Versicherungsprämie anfällt.
Anders als bei der gebündelten Versicherung lassen sich sämtliche Versicherungen in der kombinierten Versicherung nur gemeinsam kündigen, da es ja nur einen einheitlichen Vertrag für die gebündelten Gefahren gibt und rein rechtlich nur ein Vertrag geschlossen wurde.
Man spricht auch von sogenannten verbundenen Versicherungen wie z.B. der verbundenen Hausratversicherung oder der verbundenen Wohngebäudeversicherung.
Oftmals gewähren die Versicherer auf solche Arten der Versicherungsverträge zusätzliche Rabatte.
Machen Sie noch heute den Tarifvergleich. Wir stehen Ihnen mit nützlichen Tipps und Ratschlägen zur Seite und helfen Ihnen bei der Entscheidungsfindung.