Schäden deren Ursache in der Kernenergie liegt werden nicht über die Wohngebäudeversicherung mitversichert.
Solche Schäden sind ebenso wie Schäden durch Kriegsereignisse jeglicher Art, durch innere Unruhen und Erdbeben ausgeschlossen.
Schäden deren Ursache in der Kernenergie liegt werden nicht über die Wohngebäudeversicherung mitversichert.
Solche Schäden sind ebenso wie Schäden durch Kriegsereignisse jeglicher Art, durch innere Unruhen und Erdbeben ausgeschlossen.
Wohngebäudeversicherung – Eine Pflichtversicherung bei einem Erwerb einer Immobilie.
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