Keller gehören mit zu dem Gebäude und sind somit in der Wohngebäudeversicherung mitversichert, werden aber auch bei der Ermittlung der Versicherungssumme berücksichtigt. Sämtliche Wasserrohre und –leitungen, welche in der Decke oder dem Boden verlegt sind und für die Wasserversorgung des Gebäudes gedacht sind werden ebenso durch den Versicherer geschützt.
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