Zwar fallen durch Innere Unruhen verursachte Schäden unter die allgemeinen Ausschlüsse im Rahmen der Wohngebäudeversicherung, jedoch lassen sich auch derartige Schäden bei einigen Versicherungsgesellschaften mitversichern.
Achten Sie darauf, dass der Einschluss der Gefahr ausdrücklich in der Police und dem Versicherungsvertrag erwähnt werden um im Schadensfall auf der sicheren Seite zu stehen.
Unser Tarifvergleich begleitet Sie durch den Versicherungsjungel.