Oftmals bedarf es der finanziellen Hilfe der Banken und Bausparkassen um sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen, der Preis dafür sind jedoch Hypotheken und jahrelang anhaltende Zinszahlungen an die Kreditinstitute.
Bei einer Hypothek handelt es sich um ein Grundpfandrecht, welches den Geldgebern zur Sicherung der Rückzahlung von Krediten dient.
Um im Schadenfall nicht vor dem finanziellen Ruin zu stehen bedarf es einer Wohngebäude- und Feuerversicherung, welche in der Regel auch vor Gewährung einer Hypothek von den Banken verlangt wird um bei totaler Zerstörung des Gebäudes nicht mit leeren Hände dazustehen. Im Falle einer bestehenden Hypothek hat der Versicherte die Pflicht den Geber der Hypothek umgehend zu informieren, da dessen Ansprüche trotz des Schadens befriedigt werden müssen. Dies passiert in der Regel durch Abtritt des Anspruchs seitens des Versicherten an den Geldgeber, sodass dieser nach § 1128 BGB einen Direktanspruch an die Versicherungsgesellschaft hat.
Schützen Sie sich vor dem ungewollten finanziellen Ruin und sorgen Sie mit der richtigen Versicherung vor. Unser Tarifcheck steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.