In der Regel sind Hochwasser als Teil der Elementargefahren nicht in der Wohngebäudeversicherung enthalten, lassen sich jedoch optional in die Police einbinden.
So kann man sein Grundstück und Gebäude vor möglichen Schäden durch Ausuferung stehender und fließender Gewässer schützen. Steigt der Pegel des Wasserstandes für längere Zeit an, so ist die Rede von einem Hochwasser.
Von der Versicherung ausgeschlossen sind Schäden durch einen ansteigenden Grundwasserspiegel und durch einen Sturm.
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