Unbewegliche Sachen und Gegenstände, welche dauerhaft und fix auf einem Grundstück mit dem Boden verbunden sind, werden allgemein und somit auch in der Versicherungsbranche als Grundstücksbestandteile bezeichnet und angesehen.
Nach Vereinbarung lassen sich auch Zäune, Mauern, Gartenhäuser, Swimmingpools etc. den Grundstückbestandteilen zuordnen, sodass sie über die Wohngebäudeversicherung mitversichert sind.
Unser Tarifvergleich hilft Ihnen bei der Suche nach der passenden Versicherung.