Grundstücksbestandteile

Unbewegliche Sachen und Gegenstände, welche dauerhaft und fix auf einem Grundstück mit dem Boden verbunden sind, werden allgemein und somit auch in  der Versicherungsbranche als Grundstücksbestandteile bezeichnet und angesehen.

Nach Vereinbarung lassen sich auch Zäune, Mauern, Gartenhäuser, Swimmingpools etc. den Grundstückbestandteilen zuordnen, sodass sie über die Wohngebäudeversicherung mitversichert sind.

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