Grobe Fahrlässigkeit

Sowohl in der Wohngebäude- als auch der Glasversicherung sind grobfahrlässig bzw. vorsätzlich verursachte Schäden sind nicht mitversichert, da dies möglichen Versicherungsbetrug begünstigen würde.

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Wohngebäudeversicherung – Eine Pflichtversicherung bei einem Erwerb einer Immobilie.
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