Gewerblich genutzte Räume

Wird ein Wohngebäude auch gewerblich genutzt, so kann es weiterhin über die Wohngebäudeversicherung versichert sein, vorausgesetzt die gewerblich genutzte Fläche übersteigt nicht 50% der Gesamtfläche des Gebäudes.

Zu beachten ist, dass die Versicherung nicht für Mietverluste an nicht vermieteten gewerblichen Räumen einsteht und bezahlt.

Um sich vor potentiellen Mietausfällen zu schützen bedarf es einer sogenannten Mietverlustversicherung, welche für finanziellen Zahlungsausgleich sorgt, falls die gewerblichen Räume auf Grund einer Beschädigung nicht vermietet werden können.

Sollten Sie Eigentümer eines Gebäudes sein, dass auch vermietet gewerbliche Einheiten beinhaltet, empfiehlt es sich zusätzlich zu der Wohngebäudeversicherung eine Mietverlustversicherung abzuschließen. Im Schadensfall kann dies vor ernsthaften finanziellen Einbußen schützen.

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