Die Versicherungsgesellschaften versichern Geräteschuppen im Rahmen der Wohngebäudeversicherung als Sache mit, vorausgesetzt er wird über eine Klausel in die Versicherungspolice eingebunden.
Ist dies nicht der Fall, so gilt der Geräteschuppen als Nebengebäude, welches durch einen zusätzlichen Einschluss im Schadenfall geschützt ist.
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