Wenn zwei gänzlich eigenständige Versicherungen wie beispielsweise die Wohngebäudeversicherung und die Glasversicherung in einer Police niedergeschrieben werden, dann redet man von einer gebündelten Versicherung, wobei die beiden Versicherungen rechtlich eigenständig bleiben. Die beiden Versicherungsverträge bleiben nach wie vor an unterschiedliche rechtliche Bedingungen gebunden, weisen jede für sich eine eigene Prämie auf und sind unabhängig voneinander kündbar.
Es gibt unterschiedliche Bündelungsmöglichkeiten bei den Versicherern, sodass sich die Gebäude- und Glasversicherung, ebenso wie die Familienversicherung mit der Haftpflicht-, Unfall-, Rechtschutz oder Hausratversicherung in einer Police zusammenfassen lassen.
Das Gegenteil dieser Versicherungsart stellt die sogenannte kombinierte Versicherung dar, da es hier trotz mehrerer Versicherungen nur eine Police, einen Antrag und eine zu zahlende Versicherungsprämie gibt. Dies bedeutet, dass die abgeschlossenen Versicherungen nur gemeinsam gekündigt werden können und nicht jede für sich. Viele Versicherer gewähren hierbei Rabatte welche diese Pakete finanziell attraktiv machen.
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