Die Wohngebäudeversicherung bietet dem Versicherten Schutz vor Schäden an Verglasungen des versicherten Gebäudes, wobei es keine Einschränkungen hinsichtlich der Größe der Scheiben (Fensterscheiben, in Türen, Wintergärten) und deren Materialien (Isolierglas, Kunststoff oder Normalglas) gibt.
Lediglich die Scheiben von Schaufenstern teils gewerblich genutzter Wohngebäuden sind von der Versicherung ausgeschlossen.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass der Schaden durch eine der vertraglich festgeschriebenen Gefahren verursacht wurde.
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