Gebäudebestandteile

Sachen und Dinge die fest mit dem Gebäude verbunden sind und die nicht mehr verwendbar wären, wenn man sie vom Gebäude trennen würde, bezeichnet man als Gebäudebestandteile.

Sinn und Zweck dieser Gebäudebestandteile war beim Einbau die dauerhafte Nutzung, da sie in der Regel individuell auf das Gebäude und seine Räume zugeschnitten wurden. Im Klartext gehören Türen, Fenster, Vertäfelungen, fest eingebaute Möbel, aber auch Heizungs-, Beleuchtungs- und Klingelanlagen sowie Balkone und Bedachungen zu den Gebäudebestandteilen.

Für die Versicherer ist entscheidend wer die Gebäudebestandteile angeschafft und installiert hat. Die Wohngebäudeversicherung greift nicht, wenn der Mieter diese Gegenstände auf eigene Kosten und eigene Gefahr beschafft hat. Im Schadenfall muss die Hausratversicherung des Mieters den Schaden übernehmen.

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