Gebäude

Die Versicherungsgesellschaften betrachten ein Gebäude im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung als ein Bauwerk, welches betreten werden kann und mit dem Grund und Boden verbunden ist und aus mehreren Räumen besteht.

Obendrein muss das Gebäude ein Dach besitzen und Menschen, Tiere und Sachen, welche sich darin befinden schützen. Entnehmen kann man dies dem § 94 Nr. 1 BGB.

Zu beachten ist, dass sich lediglich oberirdische Gebäude versichern lassen, die sich einer der Bauartklassen zuordnen lassen. Alle anderen Bauwerke die diese Kriterien nicht erfüllen müssen mit der Versicherungsgesellschaft individuell vereinbart und in der Regel versichert werden.

Unser Tarifvergleich hilft Ihnen auf der Suche nach dem optimalen Versicherungsschutz zum fairen Preis.

Wohngebäudeversicherung – Eine Pflichtversicherung bei einem Erwerb einer Immobilie.
Machen Sie den Tarifvergleich für eine Wohngebäudeversicherung.

Bitte bewerten Sie den Informationsgehalt dieser Erklärung.

sehr gut
gut
durchschnittlich
gering