Nebengebäude aus Holz oder anderer Leichtbauweise sowie Garagen sind in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Vorausgesetzt wird dabei, dass die Gebäude in der Versicherungspolice erwähnt und aufgenommen wurden.
Üblicherweise werden Garagen über den sogenannten Summenermittlungsbogen mit einem fixen Versicherungswert mit in die Gebäudeversicherung integriert. Nach Aufnahme des Nebengebäudes wird dessen Wert auf den Versicherungswert des Hauptgebäudes hinzugerechnet. Somit wird der Versicherungswert in dem Antrag bei der Versicherung als gemeinsamer Wert eingetragen.
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