Verursacht ein vorausgegangener Schaden im Rahmen der Wohngebäudeversicherung einen weiteren Schaden, so liegt ein Folgeschaden vor.
Wenn ein Sturm beispielsweise einen Schaden am Hausdach verursacht, in dessen Folge Wasser in das Gebäude eindringt und die Wände, den Teppich oder das Parkett beschädigt, so liegt ein Folgeschaden vor, der durch das Versicherungsunternehmen reguliert wird.
Vorausgesetzt wird hierbei immer, dass der Versicherte nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Wird z.B. Tage zuvor eine Sturmwarnung durch das Wetteramt verkündet, so hat der Versicherungsnehmer alles in seiner Macht stehende zu unternehmen, um den Schaden abzuwenden und nicht zu begünstigen. Beispielsweise muss eine Markise eingefahren werden, denn im Falle eines Sturms könnte sie sich lösen und Schäden an dem Gebäude verursachen, welche nicht passiert wären, wenn die Markise eingefahren gewesen wäre.
Um im Falle eines Schadens nicht auf sich allein gestellt zu sein empfehlen wir Ihnen den Tarifcheck noch heute durchzuführen.