Flugkörper

Im Rahmen einer Gebäudeversicherung werden unbemannte Fluggeräte allgemein als Flugkörper bezeichnet. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie einen Eigenantrieb besitzen oder nicht, typisch ist lediglich, dass sie sich in einer beschränkten und vordefinierten Flugbahn bewegen.

Innerhalb der Wohngebäudeversicherung sind Schäden durch den An- und Aufprall sowie den Absturz unbemannter Flugkörper in der Regel nicht mitversichert. Das bedeutet, dass ein Schaden am Gebäude, welcher durch einen ferngesteuerten Flugkörper verursacht wird, gewöhnlicherweise nicht mitversichert ist, sich aber optional in den bestehenden Versicherungsschutz integrieren lässt.

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