Der Einsatz der Feuerwehr zur Brandbekämpfung ist nicht in der Wohngebäudeversicherung mitversichert, jedoch beinhaltet die Wohngebäudeversicherung eine Feuerversicherung in die bereits eine Feuerschutzsteuer inkludiert ist.
Nach § 2 Nr. 1 VGB 2001 liegt die Leistung der Feuerwehr im öffentlichen Interesse, da ein Feuer auf benachbarte und nahe gelegene Gebäude und Häuser übergreifen könnte. Somit ist der Einsatz der Feuer zur Löschung eines Feuers kostenlos, wohingegen andere Einsätze der Feuerwehr wie z.B. das Abpumpen eines Kellerraums nach einen Schaden an den Wasserleitungen, mit Kosten verbunden sein können. In diesem Fall greift aber die Wohngebäudeversicherung, da es sich um eine schadensmindernde Maßnahme handelt.
Schützen Sie sich vor finanziellen Schäden und machen Sie noch heute den Tarifvergleich.