Einbauküchen

Modular und individuell und industriell gefertigte Küchen werden im allgemeinen Sprachgebrauch als Einbauküchen bezeichnet und erfreuen sich mehr denn je großer Beliebtheit, da sie mit steigender Produktion erschwinglicher werden.

Oftmals werden Küchen jedoch beim Auszug des Mieters ausgebaut und mitgenommen, dass sie in einer anderen Küche installiert werden. Es ist aber auch keine Seltenheit, dass eine Küche gegen Zahlung eines vereinbarten Geldbetrags an den Nachmieter verkauft werden. Diese Einbauküchen sind von den Versicherern nicht über die Wohngebäudeversicherung mitversichert, das sie streng genommen weder Bestandteil des versicherten Gebäudes, noch Zubehör sind. Jedoch gibt es Sonderfälle in denen Küchen speziell für eine Küche angepasst und gebaut werden, sodass sie in keiner anderen Wohnung mehr zu gebrauchen wären, dann gilt sie als Bestandteil des Gebäudes. Sollte dies der Fall sein, ist es dringendst zu empfehlen dies mit der Versicherung im Vorfeld zu klären und in der Police festzuhalten um im Schadensfall auf der sicheren Seite zu stehen.

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