Blitzschlag

Über die Einbindung des Feuerrisikos in die Wohngebäudeversicherung wird gleichzeitig der Schutz vor Schäden durch Blitzschläge gewährleistet.

Versicherungstechnisch spricht man von einem Blitzschlag, sobald ein Blitz direkt in eine versicherte Sache einschlägt und einen Schaden verursacht. Dies sind meist Überspannungs- und Kurzschlussschäden an elektronischen Geräten wie Computern, Hifi-Geräten etc. Der Versicherte genießt hierbei auch Schutz vor Folgeschäden die in Zusammenhang mit dem Blitzschlag stehen. Schlägt ein Blitz beispielsweise in das Dach eines versicherten Wohngebäudes ein und zerstört dabei eine Solaranlage oder die Heizungssteuerung, so steht die Versicherung für den Schaden ein, sofern der Blitz die Ursache für den Schaden war.

Unterschätzen Sie nicht die Gefahren die von Blitzen ausgehen, schnell entstehen Schäden in sehr hohen Bereichen – unser Tarifvergleich hilft Ihnen bei der Suche nach dem passenden Anbieter.

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